Nach einem Beschluss des HessVGH vom 15.08.2017, der den Beteiligten heute bekannt gegeben wurde, ist die geplante Öffnung von Ladengeschäften im Stadtgebiet von Frankfurt a.M. anlässlich der IAA am Sonntag, dem 24.09.2017, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr nicht zulässig. Den Rest des Beitrags lesen




