LG Berlin I: Staatsschutzkammer verurteilt Berlinerin wegen Verwendens der Parole „From the river to the sea: Palestine will be free“

Die 2. Große Strafkammer des LG Berlin I – Staatsschutzkammer – hat eine 42-jährige Berlinerin wegen Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen in zwei Fällen und wegen Verbreitens von Propagandamitteln terroristischer Organisationen zu einer Gesamtgeldstrafe von 130 Tagessätzen zu je € 10,– verurteilt. Den Rest des Beitrags lesen »

BayVGH: Versammlungsrechtliches Verbot der Parole „From the river to the sea“ im Einzelfall rechtmäßig

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in einem Eilverfahren eine von der Landeshauptstadt München ausgesprochene Versammlungsbeschränkung hinsichtlich der Parole „From the river to the sea“ als voraussichtlich rechtmäßig erachtet und die Beschwerde des Anmelders zurückgewiesen. Den Rest des Beitrags lesen »

BayVGH: Beschränkung einer Pro-Palästina-Demonstration im Einzelfall rechtswidrig

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in einem Eilverfahren eine von der Landeshauptstadt München ausgesprochene Versammlungsbeschränkung bezüglich der Parole „From the river to the sea“ als voraussichtlich nicht rechtmäßig erachtet und der Beschwerde der Anmelderin der Versammlung stattgegeben. Den Rest des Beitrags lesen »

OVG Bremen: Entscheidung über Beschwerde des Innensenators gegen einen Beschluss des VG Bremen zu Versammlungsauflagen für eine pro-palästinensische Versammlung

Die Antragstellerin möchte ab dem 02.05.2024 wöchentlich eine stationäre Kundgebung zur „Situation im Nahen Osten“ durchführen. Die Versammlung soll in dem Zeitraum vom 02.05.2024 bis 13.06.2024 jeweils donnerstags zwischen 16.30 Uhr und 18.30 Uhr auf dem Grasmarkt in Bremen stattfinden. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Bremen: Erfolgreicher Eilantrag gegen Versammlungsauflagen für eine pro-palästinensische Versammlung

Die Antragstellerin möchte ab dem 02.05.2024 wöchentlich eine stationäre Kundgebung zur „Situation im Nahen Osten“ durchführen. Die Versammlung soll in dem Zeitraum vom 02.05.2024 bis 13.06.2024 jeweils donnerstags zwischen 16.30 Uhr und 18.30 Uhr auf dem Grasmarkt in Bremen stattfinden. Das Ordnungsamt der Antragsgegnerin bestätigte mit Verfügung vom 25.04.2024 die Durchführung der Versammlung im angemeldeten Umfang, erteilte der Antragstellerin aber verschiedene Auflagen. Den Rest des Beitrags lesen »

HessVGH: Beschränkungen der Versammlung „Stopp den Krieg in Gaza Retten Rafah“ in Frankfurt a.M. rechtswidrig

Der 8. Senat des HessVGH hat entschieden, dass mehrere Beschränkungen der geplanten Versammlung „Stopp den Krieg in Gaza Retten Rafah“ in Frankfurt a.M. rechtswidrig sind. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Frankfurt a.M.: Untersagung der Teilnahme an der Versammlung für Versammlungsleiter hält gerichtlicher Prüfung nicht stand

Mit Beschluss der für das Versammlungsrecht zuständigen 5. Kammer des VG Frankfurt a.M. wurde die Untersagung der Teilnahme des Versammlungsleiters an der Kundgebung „From the river to the sea – Palestine will be free! Für ein freies Palästina für ALLE Menschen!“ und die Anordnung zur Bestellung einer Ersatzversammlungsleitung für rechtswidrig erklärt. Im Nachgang zu der gestrigen Entscheidung, mit der die Beschränkungen der oben genannten Kundgebung für rechtswidrig erklärt wurden, hat die Stadt Frankfurt a.M. mit Verfügung vom 21.03.2024 dem Anmelder und Versammlungsleiter untersagt, an der Kundgebung teilzunehmen, sowie aufgegeben, eine Ersatzversammlungsleitung zu bestellen. Dies stützt sie auf die Anmeldung der Versammlung unter dem Motto „From the river to the sea“. Der Antragsteller, zugleich Anmelder und Versammlungsleiter, hat am 21.03.2024 gegen die Verfügung der Stadt erfolgreich um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht. Den Rest des Beitrags lesen »

HessVGH: Untersagung der Parole „From the river to the sea“ während pro-palästinensischer Versammlung in Frankfurt a.M. rechtswidrig

Der 8. Senat des HessVGH hat entschieden, dass die Äußerung der Parole „From the river to the sea“ während der Versammlung „From the river to the sea – Palestine will be free! Für ein freies Palästina für ALLE Menschen!“ in Frankfurt a.M. nicht untersagt werden darf. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Frankfurt a.M.: Eilantrag gegen Beschränkung der Kundgebung „Stopp den Krieg in Gaza Retten Rafah“ in der Frankfurter Innenstadt erfolgreich

Mit Beschluss der für das Versammlungsrecht zuständigen 5. Kammer des VG Frankfurt a.M. hat diese festgestellt, dass Beschränkungen der oben genannten Kundgebung rechtswidrig sind. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Frankfurt a.M.: Eilantrag gegen Beschränkung der Kundgebung „From the river to the sea – Palestine will be free! Für ein freies Palästina für ALLE Menschen!“ erfolgreich

Mit Beschluss der für das Versammlungsrecht zuständigen 5. Kammer des VG Frankfurt a.M. hat diese festgestellt, dass Beschränkungen der oben genannten Kundgebung rechtswidrig sind. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Köln: Eilantrag eines Studenten gegen Hausverbot der Uni Köln vor Besuch des israelischen Botschafters: erfolgreich

Ein von der Universität zu Köln mit Blick auf den Besuch des israelischen Botschafters gegen einen Studenten der Hochschulgruppe Sozialistisch-Demokratischer Studierendenverband (SDS) verhängtes Hausverbot ist wahrscheinlich rechtswidrig. Mit dieser Begründung hat das VG Köln einem Eilantrag des Studenten stattgegeben. Den Rest des Beitrags lesen »

HessVGH: Aufruf zur Vernichtung Israels und die Parolen „From the river to the sea“ sowie „Juden Kindermörder“ bei der Versammlung „Frieden in Nahost“ in Frankfurt a.M. bleiben untersagt

Der 2. Senat des HessVGH hat bestätigt, dass bei der Kundgebung „Frieden in Nahost“ am 02.12.2023 in der Frankfurter Innenstadt unter anderem nicht zur Vernichtung Israels aufgerufen werden darf und die Parolen „From the river to the sea“ sowie „Juden Kindermörder“ zu unterlassen sind. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Frankfurt a.M.: Beschränkungen zu der Kundgebung „Frieden in Nahost“ in der Frankfurter Innenstadt halten gerichtlicher Überprüfung nicht stand

Mit Beschluss der für das Versammlungsrecht zuständigen 5. Kammer des VG in Frankfurt a.M. hat diese festgestellt, dass Beschränkungen der oben genannten Kundgebung rechtswidrig sind. Den Rest des Beitrags lesen »