BAG: Evangelischer Kirchenkreis ist kein öffentlicher Arbeitgeber

Eine kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts ist nicht zur Einladung schwerbehinderter Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch verpflichtet. § 165 Satz 3 SGB IX sieht die grundsätzliche Einladungspflicht nur für öffentliche Arbeitgeber vor. Eine kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts ist kein öffentlicher Arbeitgeber. Den Rest des Beitrags lesen »

Rheinland-Pfalz: 31.10.2017 gesetzlicher Feiertag – Treffen des Ministerrats mit den Evangelischen Kirchen

„Der regelmäßige Meinungsaustausch zwischen der Landesregierung und der Evangelischen Kirche hat Tradition. Das wird auch während meiner Amtszeit so bleiben. In einer Welt, die immer globaler wird und in der die Schere zwischen arm und reich immer weiter auseinander zu klaffen droht, ist die Diskussion und das Zusammenwirken zwischen Politik und Kirche von großer Bedeutung.“ Das sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer zu Beginn des Gespräches des Ministerrates mit den Kirchenleitungen der Evangelischen Kirchen in Rheinland-Pfalz. Den Rest des Beitrags lesen »