Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens ist an Verwaltungsverfahren zur Bewilligung von Sonntagsarbeit in Callcentern zu beteiligen. Das hat das BVerwG in Leipzig entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens ist an Verwaltungsverfahren zur Bewilligung von Sonntagsarbeit in Callcentern zu beteiligen. Das hat das BVerwG in Leipzig entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »
Der 3. Senat des SächsOVG hat mit Urteil vom 11.04.2019 die Berufung des Freistaates Sachsen zurückgewiesen und entschieden, dass der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsen ein Anspruch auf Beteiligung bei Verfahren über die Bewilligung von Sonntagsarbeit in Callcentern zustehe, da sie hierdurch im Grundrecht der Religionsfreiheit aus Art. 4 GG betroffen sei. Den Rest des Beitrags lesen »
Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens hat ein Recht darauf, an Verfahren der Landesdirektion Sachsen zur Genehmigung von Sonntagsarbeit in Callcentern beteiligt zu werden. Das hat das VG Dresden mit Urteil vom 12.04.2017 entschieden. Den Rest des Beitrags lesen