Das Bundesministerium des Innern hat die in Frankfurt a.M. ansässigen Vereinigungen DawaFFM und Internationaler Jugendverein Dar al Schabab e.V. zu Recht verboten. DawaFFM richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung. Das Verbot dieser Vereinigung erstreckt sich auf ihre Teilorganisation, den Internationalen Jugendverein Dar al Schabab e.V. Dies hat das BVerwG in Leipzig, das in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote des Bundesministeriums des Innern zuständig ist, entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »




