Von Dr. Georg Neureither, Heidelberg/Stuttgart
Nun ist es entschieden: Das LG Köln hat in seinem Urteil zur Beschneidung eines nicht einwilligungsfähigen, weil vierjährigen Jungen klargestellt, dass Religion dem Recht nicht vorgeht. Anders kann es im Rechtsstaat ja nicht sein. Nicht? Wie sieht es das Verfassungsrecht? Den Rest des Beitrags lesen »





