Religion vor Recht? Recht vor Religion?

Dr. Georg NeureitherVon Dr. Georg Neureither, Heidelberg/Stuttgart

Nun ist es entschieden: Das LG Köln hat in seinem Urteil zur Beschneidung eines nicht einwilligungsfähigen, weil vierjährigen Jungen klargestellt, dass Religion dem Recht nicht vorgeht. Anders kann es im Rechtsstaat ja nicht sein. Nicht? Wie sieht es das Verfassungsrecht? Den Rest des Beitrags lesen »

Religion vor Recht? Recht vor Religion?

VerfassungsblogReligion geht dem Recht nicht vor. Das ist die Quintessenz des Urteils des LG Köln zur Beschneidung eines vierjährigen Jungen, das seit letzter Woche für heftige Diskussionen sorgt. Anders kann es im Rechtsstaat ja nicht sein. Nicht? Wie sieht es das Verfassungsrecht? Den Rest des Beitrags lesen »

LG Köln: Strafbarkeit von Beschneidungen nicht einwilligungsfähiger Jungen aus rein religiösen Gründen

Im November 2010 hatte der Angeklagte als niedergelassener Allgemeinmediziner in Köln fachlich einwandfrei die Beschneidung eines vierjährigen Jungen durchgeführt, ohne dass eine medizinische Indikation vorlag. Die Eltern des Kindes, die dem islamischen Glauben angehören, hatten zuvor eine entsprechende Einwilligung erteilt. Den Rest des Beitrags lesen »