Die 2. Große Strafkammer des LG Berlin I – Staatsschutzkammer – hat eine 27-jährige Berlinerin wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten in zwei Fällen, davon in einem in Tateinheit mit Volksverhetzung, sowie wegen Billigung von Straftaten in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Volksverhetzung und mit Verbreiten von Propagandamitteln terroristischer Organisationen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Im Rahmen einer Bewährungsauflage hat die Kammer die Angeklagte u.a. verpflichtet, € 600,– an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen. Ferner muss die Angeklagte an einem Demokratietraining beim Violence Prevention Network teilnehmen. Den Rest des Beitrags lesen »




