Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode ist vereinbart worden, den Ausnahmekatalog des § 10 Abs. 1 ArbZG zur Sonn- und Feiertagsbeschäftigung um das Bäckereihandwerk zu erweitern. Daneben wurden weitere Vereinbarungen zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes getroffen. Den Rest des Beitrags lesen »




