Öffentlichkeitsarbeit ist gem. § 27 Abs. 3 Nr. 1 AGG eine gesetzliche Aufgabe der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Gemäß Bundeshaushaltsplan 2025 und 2026 stehen im Kapitel 1715 hierfür jeweils € 100.000,– zur Verfügung. Den Rest des Beitrags lesen »




