Bundestag: Antidiskriminierungstelle des Bundes

Öffentlichkeitsarbeit ist gem. § 27 Abs. 3 Nr. 1 AGG eine gesetzliche Aufgabe der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Gemäß Bundeshaushaltsplan 2025 und 2026 stehen im Kapitel 1715 hierfür jeweils € 100.000,– zur Verfügung.

Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit umfassen beispielsweise Grafikleistungen, Social Media und Give-Aways. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (BT-Dr 21/6876) auf eine Kleine Anfrage (BT-Dr 21/6541) der AfD-Fraktion zur Bilanz der Tätigkeit der Antidiskriminierungsstelle.

heute im bundestag Nr. 576 v. 10.07.2026

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