VG Bayreuth: Kein „Rudolf-Heß-Gedenkgottesdienst“ in Wunsiedel

Die Stadt Wunsiedel hat die Nutzung ihres Marktplatzes für einen „Rudolf-Heß-Gedenkgottesdienst“ zu Recht versagt.

Das VG Bayreuth hat mit Urteil vom 24.07.2012 die Klage des Klägers, der sich selbst als „Evangelist“ des „Missionswerks“ „Das lebendige Wort“ bezeichnet, als unzulässig abgewiesen. Denn der Kläger hat nicht dargelegt, welches berechtigte Interesse er an der nachträglichen Feststellung hat, dass die Ablehnung seines Antrags auf Nutzung des Marktplatzes für den Gedenkgottesdienst am 13.08.2011 durch die Stadt Wunsiedel rechtswidrig gewesen sei.

Im Übrigen sei die Ablehnung zu Recht erfolgt, weil Veranstaltungen zum Gedenken an Rudolf Heß den Straftatbestand der Verherrlichung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erfüllten. Wenn aus diesem Grund eine Versammlung verboten werden könne, dürfe auch die Nutzung des städtischen Marktplatzes für die als „Rudolf-Heß-Gedenkgottesdienst“ bezeichnete Veranstaltung versagt werden. Dabei könne offen bleiben, ob die Veranstaltung überhaupt als „Gottesdienst“ eingestuft werden könne, nachdem der Kläger offenbar kein Priester einer anerkannten Glaubensgemeinschaft sei.

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann Antrag auf Zulassung der Berufung zum BayVGH gestellt werden. (VG Bayreuth, Urt. v. 24.07.2012 – B1 K 11.572)

Pressemitteilung des VG Bayreuth v. 25.07.2012

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