Die AfD-Fraktion hat einen Antrag vorgelegt mit dem Titel „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor religiösem Zwang, Mobbing und gruppendynamischem Druck stärken – Auch Konversionsdruck wirksam begegnen“ (BT-Dr21/4941). Darin schreiben die Abgeordneten, religiöse oder weltanschauliche Erziehung finde ihre verfassungsrechtliche Grenze dort, wo Kinder und Jugendliche durch sozialen, religiösen oder gruppendynamischen Druck in ihrer individuellen Freiheit, ihrer körperlichen oder seelischen Unversehrtheit oder ihrer gleichberechtigten Teilhabe am schulischen und gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt werden.
Die Fraktion fordert von der Bundesregierung u.a., in der Kultusministerkonferenz auf die Bundesländer einzuwirken, um bundeseinheitliche Leitlinien zu entwickeln, die öffentlichen Einrichtungen – insbesondere Schulen, Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen – eine rechtssichere Orientierung im Umgang mit religiösem Zwang, Mobbing und informellen Parallelstrukturen geben. Ferner müssten durch die Kultusminister Handlungsstandards formuliert werden, die sicherstellen, dass betroffene Kinder und Jugendliche frühzeitig geschützt werden, Lehrkräfte und pädagogisches Personal rechtssicher intervenieren können und staatliche Einrichtungen nicht in „informelle Macht- oder Druckstrukturen“ eingebunden werden.
heute im bundestag Nr. 247 v. 25.03.2026






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