VG Oldenburg: Eilantrag gegen Zusammenlegung zweier Grundschulen in Bad Zwischenahn stattgegeben

Die 5. Kammer des VG Oldenburg hat einem Eilantrag gegen die Zusammenlegung zweier Grundschulen, der Christophorus-Grundschule Bad Zwischenahn für Schülerinnen und Schüler katholischen Bekenntnisses und der Grundschule Rostrup, durch die Gemeinde Bad Zwischenahn im Wesentlichen stattgegeben.

Mit Allgemeinverfügung vom 24.07.2025 hat die Gemeinde Bad Zwischenahn die Christophorus-Grundschule und die Grundschule Rostrup zum 01.08.2025 zu einer neuen Grundschule Rostrup schulorganisatorisch zusammengelegt.

Die Antragsteller, Schülerinnen und Schüler der Christophorus-Grundschule sowie deren Erziehungsberechtigte haben dagegen Klage erhoben und vorläufigen Rechtsschutz beantragt. Das Gericht hat die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt, so dass die Zusammenlegung der Schulen vorläufig nicht wirksam ist.

Das Gericht stützt seine Entscheidung im Wesentlichen darauf, dass die Gemeinde Bad Zwischenahn erforderliche Prognosen über die Entwicklung der Schülerzahlen in den kommenden zehn Jahren nicht erstellt bzw. den Mitgliedern des Rates der Gemeinde nicht zur Verfügung gestellt hat. Über die Frage, ob die Gemeinde Bad Zwischenahn über diesen Fehler hinaus die beiden Schulen zusammenlegen durfte, hat das Gericht nicht entschieden.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Gegen ihn kann Beschwerde beim NdsOVG eingelegt werden. (VG Oldenburg, Beschl. v. 13.08.2025 – 5 B 6048/25)

Pressemitteilung des VG Oldenburg v. 14.08.2025

Eine Antwort to “VG Oldenburg: Eilantrag gegen Zusammenlegung zweier Grundschulen in Bad Zwischenahn stattgegeben”

  1. Avatar von Unbekannt VG Oldenburg: Eilantrag gegen Zusammenlegung/Vereinigung der Christophorus-Grundschule Bad Zwischenahn für Schüler katholischen Bekenntnisses und der Grundschule Rostrup abgelehnt | Religion – Weltanschauung – Recht [ RWR ] Says:

    […] Allgemeinverfügung vom 24.07.2025 eine Zusammenlegung zum Schuljahr 2025/2026 beschlossen habe, die das Gericht seinerzeit mangels zureichender Zehn-Jahres-Prognose für rechtswidrig erachtet und die Gemeinde zwischenzeitlich wieder aufgehoben […]

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