Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse zu den zwischen 2016 und 2024 jährlich registrierten „Kinderehen“. Eine bundesweite Erfassung gebe es nicht, führt die Bundesregierung in einer Antwort (BT-Dr 21/1058) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion unter dem Titel „Aktuelle Sachlage zum Thema Kinderehen in Deutschland“ (BT-Dr 21/871) aus.
In der Antwort gibt die Bundesregierung zudem Auskunft über familiengerichtliche Entscheidungen über die Aufhebung von Ehen, in denen mindestens einer der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung minderjährig war. Danach wurden im Jahr 2024 in Deutschland drei solcher Ehen aufgehoben. In einem Fall in Bayern waren demnach beide Ehegatten bei der Eheschließung jünger als 16 Jahre.
In fünf Fällen haben Familiengerichte im vergangenen Jahr über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft entschieden, in denen mindestens einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung minderjährig war. Zum Ausgang dieser Verfahren liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
Die AfD-Fraktion hatte sich zudem nach der Zahl der „Kinderehen“ im Ausländerzentralregister zum Stichtag 31.12.2024 erkundigt. Dies trifft laut Bundesregierung auf 279 in Deutschland aufhältige Ausländer im Alter von 16 und 17 Jahren zu. 124 davon haben die ukrainische, 67 die syrische und 20 die afghanische Staatsangehörigkeit.
heute im bundestag Nr. 331 v. 04.08.2025





21. August 2025 um 10:01
https://www.dw.com/de/unicef-prangert-kinderehen-an/a-49095562
LikeLike