Bundestag: Ablösung der Staatsleistungen an Kirchen

Den „gegenwärtigen Stand der Planungen für ein Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen an Kirchen“ will die AfD-Fraktion von der Bundesregierung erfahren.

Wie die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (BT-Dr 20/1967) schreibt, ist die Ablösung der Staatsleistungen der Länder an die Kirchen, die seit Beginn des 19. Jahrhunderts als Ausgleichszahlungen für die im Zusammenhang mit den während des napoleonischen Zeitalters durchgeführten Enteignungen kirchlichen Besitzes erbracht werden, bereits seit dem Jahr 1919 Verfassungsauftrag. Zugleich verweist sie auf die Ankündigung im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, „in einem Grundsätzegesetz im Dialog mit den Ländern und den Kirchen einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen“zu schaffen.

Wissen wollen die Abgeordneten, wie weit die Planungen der Bundesregierung zum Grundsätzegesetz inzwischen fortgeschritten sind. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, ob der angekündigte Dialog mit Kirchen und Ländern bereits begonnen hat.

heute im bundestag Nr. 273 v. 31.05.2022

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: