Bundestag: Informationen zu „legalistischem Islamismus“

Informationen zu „legalistischem Islamismus“ enthält die Antwort der Bundesregierung (BT-Dr 19/23641) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Dr 19/23025). Wie die Bundesregierung darin ausführt, agieren Gruppierungen, die dem „legalistischen Islamismus“ zugerechnet werden, in Deutschland in der Regel gewaltfrei und zielen auf eine langfristige Änderung des gesellschaftlichen und politischen Systems zu Gunsten einer als islamisch verstandenen Grund- und Werteordnung ab. Zur Erlangung dieser gesellschaftlichen und politischen Veränderungen bedienten sich die Organisationen und Personen legalistischer, das heißt auf den Gesetzen basierender Grundlagen. Mit Hilfe des dadurch gewonnenen Einflusses versuchten sie, „ihre ideologischen Grundsätze in (möglichst weiten) Teilen der Gesellschaft zu verankern“.

Im Kern verfolgen die legalistischen Organisationen der Antwort zufolge Ziele, „die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sind, weil sie etwa das Rechtsstaatlichkeitsprinzip ablehnen, gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen oder dem Demokratieverständnis widersprechen“. Die auf lange Sicht ausgerichtete Strategie legalistischer islamistischer Bestrebungen berge daher das Gefahrenpotenzial, „dass islamistisches Gedankengut in die Gesellschaft getragen und diese grundlegend verändert wird“. Vor diesem Hintergrund sei es eine „Kernaufgabe der Bundesregierung, die Demokratie und die Gesellschaft vor diesen Bestrebungen zu schützen“, was nicht zuletzt durch die Arbeit der Sicherheitsbehörden geschehe.

heute im bundestag Nr. 1187 v. 04.11.2020

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