Bundestag: Zusammensetzung des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD)

Die Bundesregierung sieht die Mitgliedschaft des Vereins ATIB – Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa und die nach eigenen Angaben „ruhende“ Mitgliedschaft der Deutschen Muslimischen Gemeinschaft (DMG) als Erschwernisse im Umgang mit dem Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD). Beide Organisationen seien im Verfassungsschutzbericht genannt, heißt es in der Antwort (BT-Dr 19/22537) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Dr 19/21908).

Dem ZMD gehören den Angaben zufolge mehr als 20 Mitgliedsorganisationen und mehrere Landesverbände an. In dieser heterogenen Zusammensetzung sei er in Dialogformaten der Bundesregierung vertreten. „Mitglieder oder Vertreter verfassungsfeindlicher, islamistischer oder türkischnationalistischer Organisationen üben nach Kenntnis der Bundesregierung keine beratende Funktion für Bundesbehörden aus.“

heute im bundestag Nr. 1035 v. 30.09.2020

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