Bundestag: Situation von Religionsgemeinschaften in Montenegro

Die Lage von Religionsgemeinschaften in Montenegro thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (BT-Dr 19/22521).

Die Bundesregierung soll unter anderem Stellung beziehen zu einem vom montenegrinischen Parlament verabschiedeten Religionsgesetz, das Kirchen zu einem Besitznachweis für Kirchen, Klöster und Grundstücke anhalte, die ihnen bereits vor 1918 gehört hatten, also noch vor der Eingliederung Montenegros in das dann gegründete Königreich Jugoslawien.

„Jedes Grundstück oder Gebäude, das vor 1918 für religiöse Zwecke genutzt wurde und für das keine Eigentumsnachweise vorliegen, wird diesem Gesetz nach als Staatseigentum und kulturelles Erbe Montenegros betrachtet“, schreiben die Abgeordneten. „Die mögliche Folge dieser Politik wäre eine Landnahme, die auf serbisch-orthodoxes Kircheneigentum abzielt.“

heute im bundestag Nr. 1035 v. 30.09.2020

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