Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16.03.2020 folgende Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart:…
III. Zu verbieten sind
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- Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
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Pressemitteilung der Bundesregierung Nr. 96 v. 16.03.2020
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