OLG Braunschweig: Verurteilung wegen Volksverhetzung bestätigt

Der 1. Strafsenat des OLG Braunschweig bestätigte die Verurteilung des Kreisverbandsvorsitzenden der AfD Salzgitter wegen Volksverhetzung. Der Angeklagte hatte von Mai bis Oktober 2017 auf seiner Facebook-Seite ein Gedicht gepostet, das Asylbewerber in einer verächtlich machenden Weise herabwürdigte. Dieses Gedicht war für alle Facebook-Nutzer abrufbar.

Das AG Salzgitter hatte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt, die es zur Bewährung ausgesetzt hat. Weder die dagegen eingelegte Berufung zum LG Braunschweig noch die Revision zum OLG hatten Erfolg. (OLG Braunschweig, Beschl. v. 10.01.2020 – 1 Ss 78/19)

Pressemitteilung des OLG Braunschweig v. 13.01.2020

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