Bundestag: Feiertagsfahrverbote für Lkw thematisiert

Feiertagsfahrverbote für Lkw thematisiert die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (BT-Dr 19/14236). Die Abgeordneten verweisen in der Vorlage darauf, dass das Feiertagsfahrverbot im § 30 StVO geregelt sei. Bislang gebe es für bundesuneinheitliche Feiertage drei regionale Lkw-Fahrverbote. Auf Grund des Beschlusses der Landtage von Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, den Reformationstag als gesetzlichen Feiertag einzustufen, sei ein weiteres regionales Lkw-Fahrverbot zu erwarten, heißt es in dem Antrag. Für den Güterverkehr bedeuten die regionalen Fahrverbote aus Sicht der Liberalen eine Erschwernis, „insbesondere hinsichtlich der Lieferkette“ sowie eine Erhöhung der Kosten. Für die Fahrer selbst bedeuteten die regionalen Fahrverbote, „dass diese mehr Zeit auf Parkplätzen verbringen als unbedingt notwendig“.

Gefragt wird nun, ob von Seiten der Bundesregierung eine Novelle des § 30 Abs. 3 StVO geplant ist, um somit die Möglichkeit einzuräumen, keine regionalen Fahrverbote bei bundesuneinheitlichen Feiertagen anzuordnen. Wissen wollen die Abgeordneten auch, wie hoch die wirtschaftlichen Kosten für Unternehmen sind, die durch die Verzögerung in der Lieferkette entstehen. Schließlich erkundigen sich die Liberalen bei der Bundesregierung, was aus ihrer Sicht gegen die Vereinheitlichung von Feiertagen und Fahrverboten auf Bundesebene spricht.

heute im bundestag Nr. 1226 v. 05.11.2019

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