Bundestag: Erkenntnisse zur „Furkan-Gemeinschaft“

Über die „Furkan-Gemeinschaft“ berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Dr 19/14187) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ (BT-Dr 19/13686). Danach handelt es sich bei der „Furkan-Gemeinschaft“ nach Einschätzung der Bundesregierung um eine islamistische Bewegung, deren langfristiges Ziel die erneute Vereinigung aller Muslime zu einer einheitlichen Gemeinschaft und die Schaffung einer Welt nach „Gottes Wunsch“ und seinen Gesetzen ist. Dementsprechend werde der „Staat“ als Gesellschaftsform „des Westens“ kategorisch abgelehnt.

Zudem vertritt die „Furkan-Gemeinschaft“ der Antwort zufolge den Standpunkt, „dass Koran und Sunna zu allen Zeiten und an allen Orten anwendbare Gesetze beinhalten und dass es außer Gott in allen Bereichen des Lebens keine andere Autorität geben dürfe“. Somit lehnten Anhänger der „Furkan-Gemeinschaft“ die Demokratie als eine von Menschen erdachte Ideenlehre ab.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, beruft sich die „Furkan-Stiftung“ und somit in der Folge auch die in Deutschland ansässige „Furkan-Gemeinschaft“ zudem auf Referenzpersonen wie Hassan al-Bannâ und Sayyid Qutb und damit Autoritäten, die der Muslimbruderschaft angehörten. Demnach stelle die „Furkan-Gemeinschaft“ insbesondere eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung dar. Sie unterhält laut Vorlage nach Kenntnisstand der Bundesregierung, der auf offen zugänglichen Vereinsregistern basiert, Vereinsstrukturen in Dortmund, Berlin und Hamburg.

heute im bundestag Nr. 1218 v. 04.11.2019

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