Am Dienstag, den 15.01.2019, beginnt vor dem 3. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des HansOLG die Hauptverhandlung im Staatsschutzverfahren gegen den in Lübeck wohnenden 25-jährigen afghanischen Staatsangehörigen Mostafa R. Dieser steht im Verdacht, von Mitte 2013 bis Anfang 2014 mit Hilfsdiensten und durch Begehung kleinerer Anschläge ohne Personenschaden für die „Taliban“ in der afghanischen Provinz Kapisa tätig gewesen zu sein. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg wirft dem Angeklagten insofern die Unterstützung einer terroristischen Organisation im Ausland sowie Brandstiftung in mehreren Fällen und einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor…
Der Anklage zufolge erklärte sich der zu diesem Zeitpunkt mindestens 19 Jahre alte Angeklagte Mitte 2013 bereit, die in seinem Heimatdorf in der afghanischen Provinz Kapisa agierenden „Taliban“ zu unterstützen, um seine andernfalls drohende Rekrutierung als Jihad-Kämpfer und Selbstmordattentäter zu verhindern. Im Auftrag von „Taliban“-Anführern soll der Angeklagte dann bei mindestens zwei Gelegenheiten den Dienstbetrieb der örtlichen Polizeistation ausgekundschaftet haben. Ob die an die „Taliban“ weitergegebenen Informationen zu einem Anschlag auf Polizisten beigetragen haben, ist ungeklärt. Um Kleinunternehmer für ausgebliebene Schutzgeldzahlungen an die „Taliban“ zu sanktionieren, soll der Angeklagte bei mindestens zwei Gelegenheiten Telefonmasten in Brand gesetzt haben, die von den zahlungsunwilligen Unternehmern betrieben wurden. Zudem soll der Angeklagte gemeinsam mit weiteren jungen Helfershelfern der „Taliban“ mindestens zwei Brandanschläge auf Polizeieinrichtungen verübt haben. Hierbei sollen jeweils unbesetzte Bürocontainer betroffen gewesen sein, die als Kontrollpunkte am Straßenrand aufgestellt waren. Schließlich soll der Angeklagte bei einer Gelegenheit zusammen mit anderen jungen Männern Säcke mit Minen auf einem etwa 15-minütigen Fußmarsch in die Nähe einer Polizeistation transportiert haben.
Nachdem die afghanische Polizei auf den Angeklagten aufmerksam geworden sei, soll der Angeklagte bei Kämpfern der „Taliban“ untergetaucht sein. Danach sei der Angeklagte von den „Taliban“ dazu gedrängt worden, sich zusammen mit anderen jungen Männern nach Pakistan zu begeben, um dort zum Kämpfer ausgebildet zu werden. Darauf sei der Angeklagte, der befürchtet habe, auf diese Weise für immer an die „Taliban“ gebunden zu werden, zum Schein eingegangen. Mit Hilfe eines Schleppers sei ihm dann Anfang 2014 auf dem Weg nach Pakistan von Kabul aus die Flucht in den Iran gelungen. Von dort sei er im März 2015 über die sog. Balkanroute nach Deutschland gelangt, wo er im Dezember 2016 Asyl beantragte.
Anlässlich einer Anhörung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat der Angeklagte sich der angeklagten Taten selbst bezichtigt und gleichzeitig geltend gemacht, angesichts befürchteter Repressionen durch die „Taliban“ keine andere Wahl gehabt zu haben. (3 St 3/18)
Pressemitteilung des HansOLG v. 10.01.2019
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