Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes im Freistaat ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns deutlich wahrnehmbar ein Kreuz als sichtbares Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland anzubringen. Der Ministerrat hat heute eine entsprechende Änderung der allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern beschlossen.
Das Kreuz ist das grundlegende Symbol der kulturellen Identität christlich-abendländischer Prägung. Die Verpflichtung gilt für alle Behörden des Freistaats Bayern ab dem 01.06.2018. Gemeinden, Landkreisen und Bezirken wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.
Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei Nr. 80 v. 24.04.2018





29. April 2018 um 10:16
[…] Council of Ministers of the State of Bavaria has agreed an amendment to the general rules of procedure for the State’s authorities under the terms of […]
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