Das Gesetz über Verbote der Gesichtsverhüllung in Bayern v. 12.07.2017 wurde am 18.07.2017 verkündet (GVBl. S. 362). Es tritt am 01.08.2017 in Kraft. Das Gesetz sieht Verbote der Gesichtsverhüllung in den Bereichen Öffentlicher Dienst, Hochschulen, Schulen, Kindergärten, im Bereich der allgemeinen Sicherheit und Ordnung (z.B. bei Ansammlungen und auf bestimmten öffentlichen Plätzen) sowie bei Wahlen vor. Hierzu werden das Bayerische Beamtengesetz (BayBG), das Bayerische Hochschulgesetz (BayHSchG), das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG), das Polizeiaufgabengesetz (PAG), das Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), das Landeswahlgesetz (LWG), das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG), die Landeswahlordnung (LWO) und die Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) geändert.
Das Gesetz wurde ohne materielle Rechtsänderungen gegenüber dem Gesetzentwurf beschlossen.





Hinterlasse einen Kommentar