Das Dominikanerinnenkloster Altenhohenau, das die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besaß, wurde auf der Grundlage eines Beschlusses der Generalleitung des Ordens als lokale Gemeinschaft aufgelöst. Damit besteht es auch als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach staatlichem Recht nicht mehr.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 31.05.2016 (KWMBl. 2016 Nr. 8 v. 04.07.2016, S. 115)
Anmerkung der Redaktion
Hier finden Sie eine Liste derjenigen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die in Bayern Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.
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