Schleswig-Holstein hat eine neue Landesverfassung. Nach über einjähriger Diskussion in einem Sonderausschuss verabschiedete der Landtag mit großer Mehrheit das neue Regelwerk, das Landtagspräsident Klaus Schlie in seiner Eingangsrede zur Zweiten Lesung als einen „Meilenstein in der Geschichte des Landes“ bezeichnete. Dass die Debatte dennoch fast drei Stunden dauerte, lag an der Diskussion um den Gottesbezug. Am Ende fanden zwei Gesetzentwürfe mit einem direkten Gottesbezug und einer moderaten religiösen Formel nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. 61 der 66 anwesenden Abgeordneten stimmten schließlich für einen interfraktionellen Gesetzentwurf, der auf einen Gottesbezug in der Präambel gänzlich verzichtet.
Politiker mit sehr persönlichen Worten
Die Diskussion um den Gottesbezug verlief ruhig, aber engagiert. Dies zeigte sich schon daran, dass eine große Mehrzahl der Abgeordneten an das Mikrofon trat und zum Teil mit sehr persönlichen Worten ihre Abstimmungsverhalten begründeten. Für die Gesetzentwürfe mit den religiösen Zusätzen in der Präambel stimmte jeweils auch knapp die Hälfte der Abgeordneten – für eine Zwei-Drittel-Mehrheit reichte es aber nicht. Neben dem GG haben sieben der 16 Länderverfassungen einen Gottesbezug. Auch bisher hatte Schleswig-Holsteins Verfassung keinen Hinweis auf die Verantwortung vor Gott.
Materialien
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW – LT-Dr 18/2115 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – LT-Dr 18/2116
(Ausschussüberweisung am 09.07.2014)
Änderungsantrag und Gesetzentwurf der Abgeordneten Daniel Günther, Dr. Andreas Tietze, Bernd Heinemann, Jette Waldinger-Thiering und Wolfgang Dudda – LT-Dr 18/2361
Plenum-online v. 08.10.2014





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