Von Klaus Kohnen, München
Von einer Verbalsanierung ist zu berichten. Wovon?
Nach den parlamentarischen Sommerferien wird sich der Bayerische Landtag mit der Änderung des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) beschäftigen. Rein redaktionelle Änderungen von Gesetzestexten sind zwar grundsätzlich keiner Erwähnung wert. Anders hier, schließlich sollen in Art. 14 Abs. 2 lit. b DSchG die Worte „Landkreisverbands Bayern“ durch die Worte „Bayerischen Landkreistags“ ersetzt werden. Die Gesetzesbegründung vermerkt hierzu staubtrocken: „Der ehemalige Landkreisverband Bayern heißt nun Bayerischer Landkreistag“.
Das ist richtig – allerdings bereits seit dem 01.05.1990… Man darf wohl ohne Übertreibung sagen, dass es für die verbale Sanierung altertümlicher Bezeichnungen keinen passenderen Ort gibt als ein Denkmalschutzgesetz.
Anmerkung der Redaktion
Ass. iur. Klaus Kohnen ist Gründer und Herausgeber des Informationsportals „Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)“ und hat als Redakteur und Lektor für führende juristische Fachverlage gearbeitet, zuletzt für den Richard Boorberg Verlag in München.





3. September 2014 um 13:53
[…] die Worte „Bayerischen Landkreistags“ zu ersetzen. Warum dies der Erwähnung wert ist: vgl. den Gastbeitrag hierzu im Blog […]
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