In dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der FDP und der Fraktion der Piraten (LT-Dr 16/4151) sind die Voraussetzungen aufgeführt, unter denen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen oder entzogen werden (können).
Eine Verleihung der Körperschaftsrechte soll künftig einheitlich in Form der Rechtsverordnung durch die Landesregierung unter Beteiligung des Landtags erfolgen.
Das Gesetz über die jüdischen Kultusgemeinden im Lande Nordrhein-Westfalen vom 18.12.1951 wird aufgehoben, da die Regelung aufgrund des Körperschaftsstatusgesetzes entbehrlich ist. Erworbene Rechte bleiben hiervon unberührt.
Nach der 1. Lesung am 16.10.2013 wurde das Gesetz an folgende Ausschüsse überwiesen:
- Hauptausschuss – federführend –
- Ausschuss für Schule und Weiterbildung
- Rechtsausschuss
- Innenausschuss
- Integrationsausschuss
- Ausschuss für Kommunalpolitik
Landtag Nordrhein-Westfalen v. 18.10.2013
Anmerkung der Redaktion
Hier finden Sie den Beratungsvorgang.





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