Religion geht dem Recht nicht vor. Das ist die Quintessenz des Urteils des LG Köln zur Beschneidung eines vierjährigen Jungen, das seit letzter Woche für heftige Diskussionen sorgt. Anders kann es im Rechtsstaat ja nicht sein. Nicht? Wie sieht es das Verfassungsrecht?
Neureither, Religion vor Recht? Recht vor Religion?, Verfassungsblog v. 09.07.2012





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