Das VG hat mit heute verkündetem Urteil die Klage des Don-Bosco-Schulvereins e.V. auf Neuerteilung der Betriebserlaubnis für ein Internat am Standort der Erweiterten Realschule in Saarbrücken-Fechingen abgewiesen.
Die Betriebserlaubnis für das frühere Internat des Klägers mit acht Plätzen wurde im Frühjahr 2010 widerrufen, weil insgesamt 18 Schüler an verschiedenen Orten untergebracht waren, ohne dass dies den zuständigen Behörden angezeigt wurde. Sowohl das Internat als auch die nicht genehmigten Standorte wurden geschlossen.
Im August 2010 hat der Kläger einen Antrag auf Neuerteilung der Betriebserlaubnis für ein Internat mit 24 Plätzen gestellt. Diesen Antrag hat das Sozialministerium abgelehnt.
Die hiergegen erhobene Klage hatte keinen Erfolg. Die Kammer hat es in der mündlichen Urteilsbegründung zum einen als notwendig angesehen, dass der Träger des Internats selbst zuverlässig ist. Dies sei wegen der Vorkommnisse in der Vergangenheit nicht der Fall. Zum anderen sei das Wohl der Kinder und Jugendlichen nicht gewährleistet, weil das vorgesehene Leitungsteam nicht über die erforderliche persönliche und fachliche Eignung verfüge.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können binnen eines Monats Antrag auf Zulassung der Berufung beim SaarlOVG stellen. (VG Saarland, Urt. v. 11.05.2012 – 3 K 231/11)
Pressemitteilung des VG Saarland v. 11.05.2012
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