Das VG Köln hatte das polizeiliche Verbot, auf der Pro NRW-Versammlung in Köln-Ehrenfeld islamfeindliche Karikaturen zu zeigen, außer Kraft gesetzt. Das gegen diese Entscheidung zulässige Rechtsmittel der Beschwerde zum OVG Nordrhein-Westfalen hat das Polizeipräsidium Köln nicht eingelegt.
Damit ist die Entscheidung rechtskräftig.
Pressemitteilung des OVG Nordrhein-Westfalen v. 08.05.2012





Hinterlasse einen Kommentar