Die Scientology-Organisation ist nach Auffassung der Bundesregierung weder eine Religions- noch eine Weltanschauungsgemeinschaft i.S.v. Art. 4 und 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 2 WRV, „da ihre Ziele eindeutig auf wirtschaftliche Aktivitäten, konkret die entgeltliche Vermittlung von Leistungen und die Werbung hierfür, ausgerichtet sind“. Den Rest des Beitrags lesen »




