Mit Beschluss vom 17.03.2015 hat der HessVGH die Erlaubnis der Stadt Weiterstadt zur Sonntagsöffnung von Ladengeschäften anlässlich der Automobilausstellung am 22.03.2015 für rechtlich zulässig erklärt. Damit haben die Anträge der Gewerkschaft ver.di und des Evangelischen Dekanats Darmstadt mit dem Ziel, die Öffnung der Ladengeschäfte an diesem Tag im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu untersagen, in der Beschwerdeinstanz keinen Erfolg. Den Rest des Beitrags lesen »




