Das VG Münster hat durch Beschluss vom 07.12.2017 im Wege der einstweiligen Anordnung festgestellt, dass die Verkaufsstellen in Warendorf am Sonntag, dem 10.12.2017, nicht auf Grund der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung WarendorferWeihnachtsPlätzchen am 10.12.2017“ geöffnet sein dürfen. Damit hat das Gericht einem Antrag der Gewerkschaft ver.di stattgegeben, die sich gegen diesen verkaufsoffenen Sonntag gewandt hatte. Den Rest des Beitrags lesen




