Im Streit um die Erstattung von Kindergartengebühren durch die Stadt Künzelsau hat das VG Stuttgart einem Ehepaar (Kläger), das seine beiden Söhne im dortigen Waldorfkindergarten betreuen lässt, teilweise Recht gegeben. Es hat einen Anspruch der Kläger auf Bezuschussung der Elternbeiträge für die Betreuung ihrer Söhne im Waldorfkindergarten dem Grunde nach bejaht, weil die Stadt Künzelsau gleichheitswidrig die Betreuung in ihren (städtischen) Kindergärten beitragsfrei anbietet. Auf den Antrag der Kläger hat das VG die Stadt Künzelsau daher zur Neubescheidung ihres Antrags auf Gewährung eines Zuschusses zu den Elternbeiträgen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts verpflichtet. Soweit die Kläger von der Stadt Künzelsau die Erstattung ihrer (konkret bezifferten) Beiträge für den Waldorfkindergarten bzw. einen Zuschuss hierzu begehrten, wurde die Klage abgewiesen, da der Stadt Künzelsau bezüglich der Höhe des Zuschusses ein Ermessensspielraum zusteht. Den Rest des Beitrags lesen »