OLG Köln: Bildagentur muss Schadensersatz für Fotos aus dem Innenraum des Kölner Doms zahlen

Der u.a. für das Urheberrecht zuständige 6. Zivilsenat des OLG Köln hat mit Urteil vom 23.05.2025 die Verurteilung einer Bildagentur zur Zahlung von Schadensersatz für die Übertragung von Verwertungsrechten an Fotos aus dem Kölner Dom im Grundsatz bestätigt. Die Agentur hatte in einer Bilddatenbank Fotografien aus dem Inneren des Doms zur kommerziellen Nutzung angeboten. Sie muss nun für 220 Fotos rund € 35.000,– Schadensersatz an dessen Eigentümerin zahlen. Ein Teil des Betrages steht dem Künstler Gerhard Richter zu, weil auf einigen Fotos das berühmte „Richter-Fenster“ abgebildet ist. Den Rest des Beitrags lesen »