Der BGH hat mit Beschluss vom 21.08.2024 die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung durch eine Staatsschutzkammer des LG Dortmund verworfen. Diese hatte den Angeklagten am 23.11.2023 wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) in Tateinheit mit Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Zudem hat es die – im Anschluss an die Strafe zu vollziehende – Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Den Rest des Beitrags lesen »




