OLG Düsseldorf: Neue Anklage gegen Nils D. wegen Mordes in drei Fällen und der Begehung von Kriegsverbrechen – Hauptverfahren nicht eröffnet

Mit Beschluss vom 10.10.2018 hat der 6. Strafsenat des OLG Düsseldorf (Staatsschutzsenat) die unter dem 06.07.2018 erhobene Anklage des Generalbundesanwalts gegen den 28-jährigen Deutschen Nils D. wegen Mordes in drei Fällen und der Begehung von Kriegsverbrechen, handelnd als Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „IS“, nicht zugelassen und das Hauptverfahren aus rechtlichen Gründen nicht eröffnet. Es liege ein Fall des sog. Strafklageverbrauchs“ vor. Den Rest des Beitrags lesen »