Von Klaus Kohnen, München
Als Jurist ist man sprachlich einiges gewöhnt. Man hat sich beispielsweise die Palandt’sche Kurzschrift angeeignet (die zu entziffern Studienanfängern bisweilen mehr Zeit abnötigt als das Durchdenken des juristischen Problems, das zu lösen man den Kommentar zu Rate gezogen hat). Auch Schachtelsätzen rückt man beherzt zu Leibe. Vom liebgewonnenen Amtsdeutsch ganz zu schweigen, dessen geradezu lyrischen Liebreiz man erst im Vergleich mit europäischen Gesetzestexten zu schätzen vermag. Und Gesetzesbezeichnungen, die bei Nichtjuristen ein kapitulatives Kopfschütteln hervorrufen, stellen schon lange kein sprachliches Hindernis mehr da. Doch es gibt Ausnahmen: Den Rest des Beitrags lesen »




