Der für das Versammlungsrecht zuständige 8. Senat des HessVGH hat entschieden, dass es sich bei den Protesten vor der Imam-Ali-Moschee in Frankfurt-Rödelheim um Versammlungen handelt, die den verfassungsrechtlichen Schutz der Versammlungsfreiheit genießen und daher nach den gesetzlichen Vorgaben des Versammlungsfreiheitsgesetzes zu behandeln sind. Den Rest des Beitrags lesen »





