AG Ansbach: Abgestürzter Sarg – Witwe muss vollen Preis für Beerdigung bezahlen

Die Teilnahme an einer Beerdigung eröffnet für Hinterbliebene oft die Möglichkeit von einem geliebten Menschen würdevoll Abschied zu nehmen. Ein Fall, bei dem die Beisetzung weniger würdevoll verlief, beschäftigte das AG Ansbach. Im Juli 2021 fand in einer Gemeinde im nördlichen Landkreis Ansbach eine Beerdigung statt. Beim Herabsenken des Sarges ließ einer der Träger den Gurt los, und der Sarg stürzte in das 2,20 m tiefe Grab. Der Deckel öffnete sich und gab den Blick auf den Verstorbenen frei. Unter anderem wegen dieses Vorfalls zahlte die Witwe des Mannes einen Betrag i.H.v. € 2.313,64 der Bestattungsrechnung nicht. Den Rest des Beitrags lesen »