NdsStGH: Festvortrag zum 60-jährigen Jubiläum des Loccumer Vertrages – „Zeit, den Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen zu erfüllen“

Der Präsident des NdsStGH hat in seinem Festvortrag auf der Veranstaltung zum 60-jährigen Bestehen des Loccumer Vertrages am 23.06.2015 in Hannover eine positive Bilanz der staatsvertraglichen Ordnung zwischen dem Land Niedersachsen und den Evangelischen Landeskirchen gezogen. Die im Text und im Geist des Loccumer Vertrages verwurzelte Idee sei gelebte Wirklichkeit geworden und habe von ihrer Überzeugungskraft bis zum heutigen Tage nichts eingebüßt. Der Mechanismus von Trennung und Kooperation, von Unabhängigkeit und Verpflichtung, von Geben und Nehmen sei grundlegend für die gute und für die Menschen segensreiche Zusammenarbeit zwischen dem Land und den evangelischen Kirchen in der Vergangenheit und in der Zukunft. Der im Loccumer Vertrag niedergelegte Regelungsmechanismus könne auch für den Umgang des Staates mit anderen Religionsgemeinschaften und künftige Staatskirchenverträge wegweisend sein. Den Rest des Beitrags lesen »