VGH Baden-Württemberg: Privatschulen, die keinen Religionsunterricht anbieten, kann die staatliche Genehmigung nicht verweigert werden

Das Anbieten und Abhalten von Religionsunterricht stellt grundsätzlich keine Voraussetzung dar, von der die staatliche Schulaufsicht die Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer privaten Ersatzschule abhängig machen darf. Das hat der 9. Senat des VGH Baden-Württemberg mit einem jetzt zugestellten Urteil vom 03.05.2018 entschieden und der Berufung der privaten Schulträgerin (Klägerin) gegen das ihre Feststellungklage gegen das Land Baden-Württemberg (Beklagter) abweisende Urteil des VG Stuttgart teilweise stattgegeben. Den Rest des Beitrags lesen »