Die Stadt Mainz muss die Kosten für den Besuch zweier Kinder im Waldorfkindergarten Mainz übernehmen, denen sie wegen fehlender Kapazitäten keinen Kindergartenplatz zur Verfügung stellen konnte. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz. Den Rest des Beitrags lesen




