BVerfG: Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei „Die Rechte“ gegen versammlungsrechtliche Auflage (Kirchturmbesetzung)

Die 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG eine Verfassungsbeschwerde der Partei „Die Rechte“ (Landesverband NRW) nicht zur Entscheidung angenommen. Diese richtet sich gegen eine versammlungsrechtliche Auflage, mit der bei einer Mahnwache das Mitführen und Abbrennen von Fackeln untersagt worden war. Die Beschwerdeführerin organisierte eine Mahnwache mit dem Motto: „Licht ins Dunkel bringen: Unsere Solidarität gegen eure Repression! Gegen die Kriminalisierung der friedlichen …kirchenbesetzung“. Diese sollte am Jahrestag einer früheren Protestaktion stattfinden. Bei der Protestaktion hatten sich Mitglieder der Beschwerdeführerin in einem Kirchturm in der Innenstadt verbarrikadiert, Pyrotechnik gezündet und ein Banner mit der Aufschrift „Islamisierung stoppen“ entrollt, was eine Strafverfolgung nach sich gezogen hatte. Die Versammlungsbehörde untersagte das Mitführen und Abbrennen von Fackeln bei der Mahnwache. Gegen diese Auflage wandte sich die Beschwerdeführerin letztlich erfolglos an die Fachgerichte. Sie sieht sich durch die fachgerichtliche Bestätigung der Auflage in ihrer Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 G) verletzt. Den Rest des Beitrags lesen »