Eine Jurisprudenz, die im Volksempfinden zu ruhen und sich nicht von der Gemeinschaft zu isolieren wünschte, durfte es sich nicht erlauben, den Gesichtspunkt der theoretischen, gemeinschaftswidrigen sogenannten Wahrheit zu dem ihren zu machen; sie hatte sich als modern sowohl wie vaterländisch im modernsten Sinn zu bewähren, indem sie das furchtbare falsum respektierte, seine Apostel freisprach und die Wissenschaft mit langer Nase abziehen ließ. Den Rest des Beitrags lesen »




