Aufgelesen 117 – Die Jurisprudenz des Volksempfindens

Eine Jurisprudenz, die im Volksempfinden zu ruhen und sich nicht von der Gemeinschaft zu isolieren wünschte, durfte es sich nicht erlauben, den Gesichtspunkt der theoretischen, gemeinschaftswidrigen sogenannten Wahrheit zu dem ihren zu machen; sie hatte sich als modern sowohl wie vaterländisch im modernsten Sinn zu bewähren, indem sie das furchtbare falsum respektierte, seine Apostel freisprach und die Wissenschaft mit langer Nase abziehen ließ. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen LXXXVIII – Mensch und Tier im Recht

Moosbrugger war einer jener Grenzfälle, die aus der Jurisprudenz und Gerichtsmedizin auch den Laien als die Fälle der verminderten Zurechnungsfähigkeit bekannt sind. Den Rest des Beitrags lesen »

Dietmar Willoweit, Staatsbildung und Jurisprudenz – Spätmittelalter und frühe Neuzeit – Gesammelte Aufsätze 2003–2016

Der Prozess der Staatsbildung vollzog sich in Europa unter dem maßgeblichen Einfluss des antiken römischen Rechts und des Rechtsdenkens der römischen Kirche. Staat und Politik können seit dem Hochmittelalter ohne Einbeziehung der stets präsenten rechtlichen Argumente nicht angemessen beschrieben werden. Diese spiegeln Überzeugungen einer Vergangenheit wider, in der dem Recht eine hervorragende Bedeutung zukam. Den Rest des Beitrags lesen »