Das VG Münster hat durch einstweilige Anordnung vom 08.08.2016 vorläufig festgestellt, dass die Verkaufsstellen in Münster-Hiltrup am Sonntag, dem 27.11.2016, anlässlich des 11. Hiltruper Lichterfestes nicht geöffnet sein dürfen. Mit diesem Beschluss hat das Gericht die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Münster vom 13.05.2016, mit der das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Hiltruper Standortbereichen des Einzelhandels am genannten Sonntag ermöglicht worden ist, beanstandet. Den Rest des Beitrags lesen




