Hendrik Meyer-Magister, Wehrdienst und Verweigerung als komplementäres Handeln

Bei Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde mit Art. 4 Abs. 3 GG erstmals in einem deutschen Staatswesen ein Verfassungsrecht auf Kriegsdienstverweigerung verankert. Den Protestantismus stellte das vor eine neue Frage: Könnten Protestanten in einer westdeutschen Armee Wehrdienst leisten oder müssten sie von ihrem Verweigerungsrecht Gebrauch machen? Den Rest des Beitrags lesen »