BFH: Grunderwerbsteuer bei Zusammenlegung und Neuerrichtung von Kirchengemeinden

Entsteht durch die Zusammenlegung von mehreren Kirchengemeinden eine neue Kirchengemeinde, wird hierdurch Grunderwerbsteuer ausgelöst, wenn die ursprünglichen Kirchengemeinden Anteile an grundbesitzenden GmbHs hielten und diese GmbH-Beteiligungen nach der Zusammenlegung sich alle in der Hand der neu errichteten Kirchengemeinde befinden. Der BFH hat entschieden, dass dies auch dann gilt, wenn die grundbesitzenden GmbHs caritative Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Altenheime betreiben. Den Rest des Beitrags lesen »

FG Münster: Zusammenlegung von Kirchengemeinden kann Grunderwerbsteuer auslösen

Die Vereinigung mehrerer Kirchengemeinden zu einer neuen Gemeinde löst Grunderwerbsteuer aus, wenn zum Vermögen der Kirchengemeinden Anteile an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft gehörten und die neue Gemeinde infolge der Zusammenlegung sämtliche Anteile an dieser Kapitalgesellschaft erwirbt. Dies hat der 8. Senat des FG Münster mit heute veröffentlichtem Urteil vom 07.06.2017 entschieden. Den Rest des Beitrags lesen